Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt im NRW-Nahverkehr weiterhin die Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt nur noch in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. In Gebäuden, also beispielsweise in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen, sowie an Bahnsteigen und Haltestellen müssen Sie nicht mehr verpflichtend eine Maske tragen – bitte beachten Sie dennoch eigenverantwortlich und solidarisch je nach Situation weiterhin die Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken.
Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht wird ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 150 Euro erhoben.
Aktuelle Information für Geflüchtete aus der Ukraine
Mettmann Stadtwald - Kunden-WC defekt!
Das Kunden-WC am Haltepunkt Mettmann-Stadtwald ist aktuell defekt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung der Störung. Sobald die Funktionalität wieder hergestellt wurde werden wir Sie hierüber informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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