Rahmenbedingungen
Und so bekommen Sie Ihr Ticket erstattet!
Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen (Mo. – Sa.) gemeldet werden und die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten (ab dem Vorfallstag) in unserem Kundencenter in Mettmann erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Fristen entfällt der Erstattungsanspruch. Bescheinigungen über Verspätungen werden nicht vom Service- und Fahrpersonal ausgestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen auch unsere Züge im Stau oder werden durch Baustellen behindert.
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des für die erstattungsfähige Fahrt genutzte VRR - Ticket. Tickets von anderen Verkehrsverbünden (VGM, VRS usw.) und Ferntickets sowie Bahncard 100 der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Ticket sind nicht möglich.
Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von derzeit 3,30 Euro für Erwachsene und 1,80 Euro für Kinder.* Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets sein.
Monatlich wird maximal der Gesamtwert des Tickets bzw. der analogen Ticketart der Preisstufe A3 erstattet.
Sonderregelungen Erstattungshöchstgrenzen:
Ticket | Erstattungshöchstgrenzen |
---|---|
BärenTicket | Preis Ticket2000 PS A3 im Abo |
FirmenTicket | Preis Ticket1000 PS A3 im Abo |
Schwerbehinderte | max. 7,58 € pro Monat |
- Bei übertragbaren Tickets erhält nur der Ticketinhaber die Erstattung.
- Ermöglicht Ihr Ticket die Mitnahme von weiteren Personen wird lediglich eine Erstattung des Fahrtpreises für eine Person - den Ticket-Inhaber – vorgenommen.
- Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten SchokoTicket (14 Euro, 7 Euro, 0 Euro) durchgeführt wurden, das über den Schulträger bezogen wird.
- Bei Erstattungsansprüchen für selbstzahlende SchokoTickets (39,40 Euro) sowie Semestertickets, wird aufgrund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
- Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen. Bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an den Erziehungsberechtigten vorgenommen. Auszahlungen werden grundsätzlich nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorgenommen.
- Ansprüche auf Fahrpreiserstattung aufgrund von Streik oder höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
- Es wird nur für tatsächlich wahrgenommene Fahrten das Pünktlichkeitsversprechen ausgezahlt.
- Bei Anschlussfahrten wird immer nur eine Fahrt anerkannt.
- Gesammelte Bartickets (Einzel-, Vierertickets, 4h/24h/48h Tickets) können vor der Auszahlung vom Kundencenter zur Prüfung eingezogen werden, die Auszahlung erfolgt dann erst nach Freigabe, eine Rückgabe der Tickets erfolgt nicht!
*Die Aktion „Pünktlichkeitsversprechen“ ist eine freiwillige Leistung der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH gegenüber ihren Kunden ohne eine Rechtspflicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehalten.